Ab dem 15. September gilt: ab sofort 20 Prozent Zuschuss bei einbruchhemmenden Maßnahmen!
Seit dem 15. September 2017 hat die KfW den Zuschuss angehoben: Nun beträgt der Zuschusssatz 20 Prozent der förderfähigen, investierten Kosten pro Antrag. Dies lohnt sich vor allem für Mieter und Eigenheimbesitzer, die mit wenigen, effektiven Mitteln (zum Beispiel Panzerriegel und Tür- und Fenstersicherungen) Ihr Zuhause einbruchsicher machen möchten.
Die ersten 1.000 Euro werden mit 20 Prozent Zuschuss gefördert
Hierbei gilt: Die ersten 1.000 Euro werden mit 20 Prozent Zuschuss gefördert, alle Investitionskosten darüber hinaus mit weiteren 10 Prozent.
Gefördert werden Investitionskosten von 500 bis 15.000 Euro
Bezuschusst werden insgesamt Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz von 500 Euro bis maximal 15.000 Euro.
So funktioniert's – die Schritte der Förderung
Über die KfW kann der Zuschuss von 20 bzw. 10 Prozent der förderfähigen Kosten für Material und Installation beantragt werden. Die Fördersumme reicht bis maximal 1.600 Euro Zuschuss pro Wohneinheit. Wichtig ist, den Antrag vor Umsetzung der Maßnahmen einzureichen, denn eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich! Ist der Antrag eingereicht, können einige Wochen vergehen, bis dieser geprüft wurde. Der Zuschuss wird dann nach Abschluss der Maßnahmen ausgezahlt.
Alle Informationen zu den Fördermaßnahmen und den Voraussetzungen stellt die KfW auf der zentralen Internetseite www.kfw.de/zuschussportal zur Verfügung. Interessierte Verbraucher können sich dort online registrieren und die gewünschten Zuschüsse beantragen. Vorher sollte jedoch ein Fachmann kontaktiert werden – viele Sicherheitsfachgeschäfte haben bereits Erfahrung mit den Förderprogrammen und können kompetent bei der Antragstellung unterstützen.